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IHR DIREKTER WEG ZUM NUTZWERTGUTACHTEN

ARCHITEKT DI BERNHARD BRUS

Herzlich willkommen auf der Webseite Nutzwertgutachten.brus.at

Mein Name ist Bernhard Brus und ich bin als Ziviltechnikerseit 2002 mit der Erstellung von Nutzwertgutachten befasst.

Als verlässlicher Partner von Bauträgern, Hausverwaltungen, Anwaltskanzleien und privaten Auftraggebern habe ich Nutzwertgutachten für die unterschiedlichsten Objekte erstellt.

Mein Arbeitsschwerpunkt für die Erstellung von Nutzwertgutachten ist Wien, Niederösterreich und Burgenland. Anfragen aus anderen Regionen vermittle ich gerne an mir bekannte Kollegen. Sie können mich direkt telefonisch unter +43-650-20 93 795 erreichen oder eine Anfrage per Mail senden. Ich freue mich auf Sie.

SO KOMMEN SIE RASCH ZU IHREM NUTZWERTGUTACHTEN

Durch meine langjährige Erfahrung in der Erstellung von Nutzwertgutachten kann ich Ihnen bestmöglichen persönlichen Service, Betreuung und professionelle Entwicklung Ihres Gutachtens zusagen. 100% persönliche Erreichbarkeit und rasche Realisierung sind meine Stärken.

Unmittelbare, kompetente Beratung für ihren direkten Weg zum Nutzwertgutachten und den angrenzenden Themenbereichen wie z.b. Vermessung, Bestandsplan, Konsensfeststellung.

Umgehende Beantwortung von Anfragen in telefonischer oder elektronischer Form innerhalb von 48 Stunden.

Zeitnahes Erstgespräch und Erstellung eines Kostenvoranschlags.

Persönliche Nachbetreuung im Zusammenhang von Nutzwertgutachten mit Wohnungseigentumsvertrag und/oder Grundbucheintragung.

Kurzfristige Änderung und Ergänzungen von Nutzwertgutachten z.b. durch Um- oder Zubauten.

Unterstützende Vernetzungmit kompetenten Partnern wie Anwälten und Notaren zur Überleitung der erforderlichen Schritte wie Wohnungseigentumsvertrag oder Eintragung im Grundbuch

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Was ist ein Nutzwertgutachten


Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümerinnen und Miteigentümer (z.B. eines Wohnhauses) untereinander. Aufgrund der genau bestimmten Anteile kann ein Berechnungsschlüssel festgelegt werden. Der Berechnungsschlüssel dient dazu, Wohnungseigentum an einer Liegenschaft zu begründen, aber auch den Betriebskostenanteil der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermitteln.

Bei der Festsetzung der Nutzwerte wird jedes wohnungseigentumsfähige Objekt der Liegenschaft im Vergleich zu den übrigen wohnungseigentumsfähigen Objekten bewertet.

Nach der Durchführung dieser Bewertung (Nutzwertfestsetzung) wird der Nutzwert jedes einzelnen Wohnungseigentumsobjektes (zB Wohnung Top 5 hat Nutzwert 206) zur Summe der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft (zB 1842) in Beziehung gesetzt. Die sich so ergebende Bruchzahl (in unserem Beispiel 206/1842) entspricht also dem Verhältnis des Nutzwerts der konkreten Wohnung zum zusammengerechneten Nutzwert aller Wohnungseigentumsobjekte. Mit dieser Bruchzahl wird auch der Eigentumsanteil dieses Wohnungseigentümers an der Liegenschaft ausgedrückt. Der Wohnungseigentümer der Wohnung Top 5 wird mit 206/1842 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft; mit diesen Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentumsrecht (= Nutzungs- und Verfügungsrecht) an der Wohnung Top 5 verbunden.

Das Wohnungseigentum bzw. der Wohnungseigentumsanteil wird auf Basis dieses Gutachtens im Grundbuch eingetragen.

 Der Nutzwert ist im Gegensatz zum Verkehrswert eine Messzahl, die sich aus dem Vergleich eines Wohnungseigentumsobjektes mit allen anderen Wohnungseigentumsobjekten der selben Liegenschaft ergibt.

FÜR WELCHE OBJEKTE KANN EIN NUTZWERTGUTACHTEN ERSTELLT WERDEN?

Wohnungseigentum kann errichtet werden an allen „wohnungseigentumstauglichen“ Einheiten wie:

Warum ist ein Nutzwertgutachten wichtig?

Mit Hilfe des Nutzwertgutachtens werden die Mindestanteile an den wohnungseigentumstauglichen Objekten ermittelt. Jeder Miteigentümer muss einen solchen Mindestanteil an der Liegenschaft haben. Darunter ist jener Miteigentumsanteil zu verstehen, der zum Erwerb von Wohnungseigentum an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt erforderlich ist.Das Nutzwertgutachten soll im Großen und Ganzen das Verhältnis der Wohnungseigentumsobjekte zueinander darstellen und somit die künftige Verteilung der Aufwendungen, der Betriebskosten und Erträge innerhalb der Liegenschaft für die Miteigentümer ermöglichen. 

Wozu benötige ich beim Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie ein Nutzwertgutachten?

Die Nutzwertberechnung legt einen Berechnungsschlüssel fest, um z. B. den Betriebskostenanteil der einzelnen EigentümerInnen zu ermitteln. Somit stellt das Nutzwertgutachten einen wichtigen Bestandteil beim Verkauf eines Wohnungseigentumsobjektes dar.

Welche Inhalte finden sich in einem Nutzwertgutachten?

Benötigte Unterlagen für ein Nutzwertgutachten

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